AV-V02_Die-öffentlich-rechtliche-Ausschreibung-von-IT-Services

Je nachdem, welche Dienstleistungen Sie ausschreiben, ist ein spezifisches Vergaberecht (GATT, EU, Kanton) massgebend.

Die Ausschreibung muss öffentlich publiziert werden – in der Schweiz im #SIMAP (www.simap.ch), in der EU im #TED (ted.europa.eu). Die Betragslimiten, ab wann und für welche Verfahren Sie öffentlich ausschreiben müssen, sind unterschiedlich. Gemeinsam ist jedoch allen #öffentlichrechtlichen Verfahren, dass die Ausschreibungsunterlagen bereits die zukünftig relevanten Vertragsbestimmungen enthalten müssen.

Sie können grundsätzlich nicht im Wettbewerb Verträge verhandeln, sondern müssen diese vorgeben und kommentieren lassen. Die Gewichtung der Bewertungskriterien ist zusammen mit den Ausschreibungsunterlagen mindestens für die Hauptpunkte offen zu legen wobei der Preis einen Mindestanteil an der Gewichtung (beispielsweise 30%) haben muss.

Denkbar sind grundsätzlich zwei Verfahrensvarianten: 𝐞𝐢𝐧𝐬𝐭𝐮𝐟𝐢𝐠 𝐨𝐝𝐞𝐫 𝐳𝐰𝐞𝐢𝐬𝐭𝐮𝐟𝐢𝐠.

Bei einem zweistufigen Verfahren haben Sie zwar die Möglichkeit, zuerst eine Präqualifikation durchzuführen und müssen somit noch nicht über die finale Lösung entschieden haben. Dieses Verfahren bedarf von Anfang an des Weitblicks über die ganze #Ausschreibung, insbesondere hinsichtlich der Eignungs- und Zuschlagskriterien. Der Aufwand ist beträchtlich und das Risiko, in der Präqualifikation wesentliche Punkte bei den #Kriterien nicht zu berücksichtigen und damit relevante #Dienstleister auszuschliessen, ist gross.

➡Für öffentlich rechtliche Unternehmen ist es sinnvoll, zuerst eine Sourcing-Strategie zu entwickeln und Ausschreibungen gezielt 𝐢𝐦 𝐄𝐢𝐧𝐤𝐥𝐚𝐧𝐠 𝐦𝐢𝐭 𝐝𝐢𝐞𝐬𝐞𝐫 𝐒𝐭𝐫𝐚𝐭𝐞𝐠𝐢𝐞 𝐮𝐦𝐳𝐮𝐬𝐞𝐭𝐳𝐞𝐧. Auf diese Weise können ungünstige Leistungsschnitte zwischen verschiedenen Dienstleistern und unnötige Doppelspurigkeiten vermieden werden.